Peter rechtlich müsste das absolut ausreichen, aber notfalls gibt es noch andere Ansatzpunkte um aus dem Vertrag rauszukommen.
Der von Arnhölter angebotene Inster ist meinem bestellten Inster sehr ähnlich - ich hatte schon bei Bestellung erfragt ob dieser nicht auch kaufbar wäre. Dies wurde verneint mit der Aussage, dass man sonst keinen Vorführwagen mehr hätte (was nicht stimmen kann, da sie noch einen hellen Inster anbieten).
Ich hatte den Händler ursprünglich in Verzug gesetzt, da die Klausel mit der unverbindlichen Lieferung „sobald vom Hersteller lieferbar“ rechtlich so ungenau ist, dass sie nichtig ist - das AG Hanau hat letztes Jahr genauso entschieden. Ich konnte also die Lieferung sofort verlangen, da gar kein Liefertermin vereinbart wurde.
Gestern, am letzten Tag der Frist, meldete man sich dann endlich mal per Mail bei mir, aber konnte mir weder ein konkretes Lieferdatum nennen und auch keinen Zugang der Auftragsbestätigung nachweisen. Weiterhin ist mein Auto nach wie vor noch nicht gebaut worden oder gar in Produktion gegangen, was mich doch sehr stutzig macht - Fehler beim Händler?!